Schulelternbeirat
Schulelternbeiratsvorsitzende: Herr Matthias Wenderoth, Stellvertreterin: Frau Margit Gebhard – schulelternbeirat(at)og-eschwege.de
Der Schulelternbeirat (SEB) wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus. Die Rechte des Schulelternbeirats werden im Hessischen Schulgesetz (§§ 100-120) wie folgt beschrieben:
- Recht auf Anhörung: Der SEB muss vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz angehört werden.
- Vorschlagsrecht: Der SEB kann Maßnahmen, die seiner Zustimmung oder Anhörung bedürfen, mit schriftlicher Begründung vorschlagen.
- Informationsrecht: Die Schulleitung informiert den SEB über wesentliche Angelegenheiten des Schullebens.
- Teilnahme an Konferenzen von bis zu drei Beauftragten (ausgenommen Zeugnis- und Versetzungskonferenzen)
- Der SEB kann bei der Schulleitung Bedenken gegen Maßnahmen vorbringen.
„Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin oder der Schulleiter und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter teil. Die Schulleiterin informiert den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen. Bei geeigneten Beratungsgegenständen sollen Mitglieder der Schülervertretung hinzugezogen werden.
Der Zustimmung des Schulelternbeirates bedürfen unter anderem Entscheidungen der Schulkonferenz zum Schulprogramm [und] zu Grundsätzen für die Einrichtung […].“ (Quelle: https://kultus.hessen.de/ueber-uns/interessenvertretungen/elternarbeit).