Geschichte
FachkollegInnen: Ulrike Arnold, Jörg Heinz, Michael Schmidt, Melanie Salewski
Wichtiges vorab
Themen der Kurshalbjahre
Aus dem Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe – Geschichte
„Aus der Geschichte lernen“ gilt seit der Antike als grundlegende Voraussetzung für kluges politisches Handeln. Auch heute greifen informierte, politisch handlungsfähige und mündige Bürgerinnen und Bürger auf Wissen über die Vergangenheit und Einsichten in historische Prozesse und Strukturen zurück. Allerdings ist es notwendig, sich auch der Grenzen des Lernens aus der Geschichte bewusst zu sein. Nur ein Geschichtsbewusstsein, das um die Chancen und Grenzen der Sinnbildung durch Begegnung mit Geschichte weiß, ist reflektiertes Geschichtsbewusstsein.
Reflektiertes Geschichtsbewusstsein besteht zum einen darin, geschichtliche Voraussetzungen und Entwicklungsperspektiven der gegenwärtigen Gesellschaft zu erkennen (Ursachenzusammenhang zwischen Vergangenheit und Gegenwart) und auf dieser Grundlage Entscheidungen zu treffen. Zum anderen kann die Beschäftigung mit der Vergangenheit Auskunft darüber geben, wie Menschen früherer Zeiten mit ähnlich gelagerten Problemen, für die wir auch heute nach Lösungen suchen, umgegangen sind (Sinnzusammenhang). Während das Erkennen des Ursachenzusammenhangs auf die Erklärung der Genese der Gegenwart zielt, verweist der Sinnzusammenhang auf die Orientierungsfunktion von Geschichte. Dieser ermöglicht eine reflektierte Einschätzung der Gegenwart durch die Entdeckung des Bekannten wie des Unbekannten, der Eigenart und der Andersartigkeit der Vergangenheit. In gleichem Maße, wie Geschichtsunterricht die Fähigkeit der Lernenden entwickelt, Ursachen- und Sinnzusammenhänge herzustellen, muss er die Lernenden befähigen, solche Konstruktionen zu „dekonstruieren“, indem sie nach erkenntnisleitenden Interessen sowie zugrunde liegenden Wertvorstellungen und der Wirkungsabsicht fragen. Im Sinne einer solchen historischen, politischen und kulturellen Bildung knüpft der Geschichtsunterricht in der gymnasialen Oberstufe an denjenigen in der Sekundarstufe I an und leistet einen weiterführenden Beitrag zur Umsetzung des allgemeinen Bildungsauftrages, die Lernenden zu befähigen, an der Entwicklung der gegenwärtigen Welt als mündige Bürgerinnen und Bürger teilnehmen zu können. Hierin konvergieren die Zielsetzungen der Fächer Geschichte, Politik und Wirtschaft sowie Wirtschaftswissenschaften. Geschichtsunterricht ist den Grundrechten verpflichtet und setzt den besonderen Auftrag der Verfassung des Landes Hessen (Art. 56 Abs. 5) um. Geschichtsunterricht in der gymnasialen Oberstufe fordert von den Lernenden stärker als in der Sekundarstufe I die selbstständige Wahrnehmung, Analyse, Beurteilung und Bewertung von Geschichte. Diese vier gedanklichen Operationen finden sich wieder in den vier Kompetenzbereichen des Kerncurriculums (…) und sind auf das Ziel ausgerichtet, sich in der Welt zu orientieren. Das grundlegende Verständnis von Ursache und Wirkung wird dabei ergänzt durch die Erkenntnis, dass es stets verschiedene Handlungsoptionen und Alternativen gab und gibt. Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit etablierten Deutungen von Geschichte und geschichtskulturellen Konventionen, welche „Basisnarrative“ genannt werden können.
In der gymnasialen Oberstufe entwickeln die Lernenden zudem die Fähigkeit, das Handeln von Einzelakteuren und Gruppen kritisch zu hinterfragen. Dabei lernen sie propagierte Geschichtsbilder und Narrative sowie Deutungen und Wertungen, die durch spezifische Interessen, z. B. zum Zweck der kollektiven Identitätsstiftung oder der Legitimation von Herrschaft, motiviert sind, zu identifizieren. Zielen die Facetten fachlichen Könnens in den Kompetenzbereichen der Wahrnehmungs-, Analyse- und Urteilskompetenz darauf ab, Dauer und Wandel in der Vergangenheit multiperspektivisch und multikausal zu erklären, so verfolgen diejenigen der Orientierungskompetenz das Ziel der reflektierten persönlichen Stellungnahme auf der Grundlage der in der Verfassung des Landes Hessen und im Hessischen Schulgesetz (§ 2) verankerten Werte. Kompetenzorientierung erfordert eine noch deutlichere Ausrichtung des Unterrichts auf einen problemorientierten und wertenden Umgang mit Geschichte, auf die Herausbildung eines eigenen Standpunktes der Lernenden und darauf, die dafür notwendigen Kriterien bewusst zu machen. „Aus der Geschichte lernen“ findet letztlich nur als permanenter diskursiver Prozess statt, der nicht mit der Schulzeit endet.
Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/kcgo-ge.pdf