Hinweis zur Broschüre 'Abitur in Hessen'

Die OAVO wird – so ein Vorgriffserlass, der durch das Staatliche Schulamt übermittelt wurde – an wenigen Punkten geändert. Dies ist in der vorliegenden Fassung „Abitur in Hessen – ein guter Weg“ noch nicht abgebildet.

Die wesentliche Änderung § 26, 2+3 bezieht sich auf S. 29 der Broschüre im Blick auf die einzubringenden Kurse bzw. eine Leistung in diesen Kursen unter fünf Notenpunkten.

Für alle SchülerInnen ab dem Abiturjahrgang 2021 gilt:

Unter den einzubringenden/anzurechnenden 24 GK (einfache Wertung) und acht LK (zweifache Wertung) dürfen maximal sechs Kurse unter 05 NP abgeschlossen sein. Darunter dürfen sich maximal zwei LK (in einfacher Wertung) unter 05 NP befinden.

(Hinweis erstellt von B. Schmitt)

OG Eschwege