3G-Regel bei Elternabenden
Sehr geehrte Eltern der Schüler*innen der E-Phase und der Q 3,
mit Schreiben vom 22. September 2021 hat uns die Entscheidung des Hessischen Kultusministeriums erreicht, wonach für Elternabende die so genannte 3G-Regel gilt, d.h. dass alle teilnehmenden Personen über einen Negativnachweis nach § 3 der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) i.d.g.F. verfügen müssen (Impfnachweis, Genesenennachweis,
aktueller Testnachweis). […]
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