Änderung der Bestimmungen zur Absonderungspflicht

 Sehr geehrte Damen und Herren Schulleiterinnen und Schulleiter, liebe Schulgemeinden, 

heute hat die Hessische Landesregierung einen weiteren Schritt unternommen, um coronabedingte Einschränkungen zurückzunehmen. Bereits ab morgen, Mittwoch, dem 23. November 2022, entfällt in Hessen die Absonderungspflicht für Corona-Infizierte. An die Stelle der Absonderungspflicht tritt für positiv auf das SARS-CoV-2-Virus Getestete die dringende Empfehlung, sich freiwillig abzusondern. Soweit sich positiv Getestete nicht zuhause absondern, sind sie grundsätzlich verpflichtet, Mund und Nase durch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu bedecken. 

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OG Eschwege